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2002-12-17 09:00:25

Bei Kündigung kein Anspruch auf Weiterbeschäftigung im Ausland



Frankfurt/Main - Von einer betriebsbedingten Kündigung betroffene Arbeitnehmer können keinen Weiterbeschäftigungsanspruch bei einer Firmenniederlassung im Ausland geltend machen. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt in einem Urteil entschieden. Die Richter wiesen damit die Klage eines technischen Servicemitarbeiters gegen ein österreichisches Flugunternehmen zurück (Az: 2 Ca 1502/02).

Gleichzeitig erklärten sie dessen Kündigung für wirksam. Die Fluggesellschaft hatte ihre Frankfurter Niederlassung geschlossen und dem Arbeitnehmer «wegen Wegfall des Arbeitsplatzes» gekündigt. Vor Gericht verwies der Mitarbeiter auf Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten in Österreich oder in der Schweiz.

Laut Urteil lässt sich jedoch eine Verpflichtung, den Mitarbeiter im Ausland weiter zu beschäftigen, «nicht generell aus dem Kündigungsschutzgesetz ableiten». Der Geltungsbereich eines nationalen Gesetztes erstrecke sich «räumlich maximal auf den örtlichen Zuständigkeitsbereichs des Recht setzen Organs», heißt es im Urteil. Deshalb komme es bei der rechtlichen Überprüfung einer Kündigung allein auf die im Geltungsgebiet des Grundgesetzes angesiedelten Firmenniederlassungen und die dort beschäftigten Arbeitnehmer an.


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