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2002-12-09 10:24:06 Neu eingestellte Arbeitnehmer zuerst kündigenFrankfurt/Main - Bei betriebsbedingten Kündigungen müssen neu eingestellte Arbeitnehmer zuerst ausgewählt werden. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt in einem Urteil festgestellt. Die Richter gaben den Klagen von sechs Arbeitern gegen ein Luftfrachtunternehmen statt und erklärten deren Kündigungen wegen «fehlerhafter Sozialauswahl» für unzulässig (Az.: 9/17 Ca 7399/02). Weil dem Unternehmen ein Großauftrag gekündigt worden war, wurden die damit befassten Arbeiter entlassen. Ihre Kollegen, die erst drei Monate vorher eingestellt worden waren und sich deshalb noch in der Probezeit befanden, wurden weiter beschäftigt. Nach Auffassung des Gerichts hätte diesen Mitarbeitern zuerst gekündigt werden müssen. Dies gelte auch unabhängig von deren Lebensalter oder deren Unterhaltspflichten. Arbeitnehmer in der Probezeit hätten bei einer Sozialauswahl betriebsbedingt zu kündigender Mitarbeiter grundsätzlich keinen besonderen Schutz. Eine Übersicht aller News gibts hier. |
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