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2002-12-06 10:00:49 Betriebsrat muss sich nicht beobachten lassenFrankfurt/Main - Die Mitglieder eines Betriebsrates müssen sich bei ihrer Arbeit nicht beobachten lassen. Das geht aus einem Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt hervor. Die Richter wiesen eine Bank an, ihrer Arbeitnehmervertretung «einen von außen nicht einsehbaren Raum» zur Verfügung zu stellen (Az.: 18 BV 360/02). Die Tür zu dem bisherigen Betriebsratszimmer hatte eine große Glasscheibe, durch die die Mitglieder des Gremiums vom Gang aus beobachtet werden konnten. Der Betriebsrat empfand dies als unzulässige Beeinträchtigung seiner Arbeit. Laut Gerichtsbeschluss hat der Betriebsrat Anspruch auf einen Raum, «der funktionsgerecht und benutzbar, sowie optisch und akustisch soweit abgeschirmt ist, dass er selbst von Zufallszeugen weder eingesehen noch abgehört werden kann». Eine Übersicht aller News gibts hier. |
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