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2002-12-04 11:04:41

Auch Schwerbehinderte müssen nachts arbeiten



Erfurt - Schwerbehinderte müssen nicht grundsätzlich von Mehr- und Nachtarbeit freigestellt werden. Das entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt. Im Einzelfall sei es zwar möglich, das der Arbeitgeber die Arbeitszeit behindertengerecht gestalten müsse. Dies dürfe für ihn aber nicht mit unzumutbaren oder unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden sein.

Im konkreten Fall hatte eine Assistenzärztin aus Hessen geklagt, die einen Behinderungsgrad von 50 Prozent hat (Az: 9 AZR 462/01). Die Klägerin ist seit über 20 Jahren in einem Krankenhaus als Anästhesie-Fachärztin beschäftigt. Seit einem Sturz im Operationssaal vor knapp sechs Jahren ist sie schwerbehindert. Zwar arbeitet die Frau seit Frühjahr 1999 wieder, Nachtarbeit lehnte sie jedoch ab. Sie wollte nur noch tagsüber an fünf Tagen in der Woche für acht Stunden arbeiten. Dies lehnte der Arbeitgeber nach Ansicht der Erfurter Richter zu Recht ab.


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