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2002-12-04 10:49:13 Häufiges Fehlen kein KündigungsgrundFrankfurt/Main - Häufiges Fehlen am Arbeitsplatz wegen Krankheit über einen Zeitraum von zwei Jahren reicht noch nicht für die Kündigung eines langjährigen Arbeitnehmers aus. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt festgestellt. Die Richter gaben damit der Klage eines Bauarbeiters gegen ein Bauunternehmen statt und erklärten dessen krankheitsbedingte Kündigung für unwirksam (Az.: 9 Ca 4647/02). Der Arbeitnehmer hatte auf Grund von Gelenkbeschwerden im Jahr 2000 insgesamt 38 Fehltage und 2001 schließlich 57 Fehltage aufzuweisen. In den Jahren zuvor waren seine Fehlzeiten unwesentlich. Gleichwohl nahm die Firma seine häufige Abwesenheit zum Anlass für eine Kündigung. Laut Gericht hat einer krankheitsbedingten Kündigung aber stets ein Zeitraum von drei Jahren zu Grunde zu liegen, in dem es zu unzumutbaren Fehlzeiten kommen muss. Dies gelte gerade für die Beschäftigten, die, wie der Kläger, schon mehr als zehn Jahre bei dem Unternehmen tätig waren. Eine Übersicht aller News gibts hier. |
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