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2002-11-21 15:56:53 Zahlungsforderungen vor Gericht präzise zu formulierenFrankfurt/Main - Zahlungsforderungen müssen in einer Klage vor Gericht grundsätzlich präzise formuliert werden. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt festgestellt. Die Richter wiesen damit die Klagen von 20 Hilfsarbeitern gegen ein Automobilzulieferunternehmen zurück. Die Arbeitnehmer hatten auf nachträgliche Zahlung von Nachtarbeitszuschlägen geklagt (Az: 7 Ca 3073/01). In den Klageschriften war aber lediglich der Zeitraum der angeblich geleisteten Nachtarbeit sowie die einzuklagende Gesamtsumme pauschal angegeben worden. Nach Ansicht des Gerichts haben Kläger jedoch auch bei umfangreichen Forderungen stets die jeweiligen Einzelbeträge und den entsprechenden Zeitraum anzugeben. Es sei nicht Aufgabe des Gerichts, den Klägern oder ihren Rechtsanwälten die mühsame Arbeit des Nachrechnens und Zusammenzählens abzunehmen, sagte der Gerichtsvorsitzende. Eine Übersicht aller News gibts hier. |
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