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2002-11-08 16:49:07 Uni darf Rasterfahndungsdaten nicht weitergebenGießen - Die Hochschulen Gießen und Marburg dürfen nach einer Anordnung des Gießener Verwaltungsgerichts (VG) keine Daten über ihre Studenten zur Rasterfahndung nach terroristischen «Schläfern» weitergeben. Die Übermittlung von persönlichen Daten an das Landeskriminalamt (LKA) sei rechtswidrig, teilte das Gericht in Gießen mit. Damit hatten zwei Studenten der beiden Universitäten mit ihren Anträgen auf einstweilige Anordnung Erfolg, die sie in der vergangenen Woche gestellt hatten. Die Hochschulen hätten nicht geprüft, ob die Datenweitergabe im Rahmen eines Amtshilfeersuchens rechtlich erlaubt sei, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Nach einem gerichtlichen Stopp der Rasterfahndung und einer Änderung des Polizeigesetzes verlangt das LKA die Daten auf dem Weg der Amtshilfe. Das Amtshilfeersuchen sei jedoch nach Auffassung des Gerichts rechtswidrig, berichtete VG- Sprecher Rainer Lambeck. Der vom LKA gewählte Begriff «Fächer technischer/naturwissenschaftlicher Ausrichtung» sei zu unbestimmt; es sei unklar, welche Studienfächer im Einzelnen zu dieser Kategorie gehörten. Für die geplante Weitergabe der erhobenen Daten an das Bundeskriminalamt fehle zudem eine gesetzliche Grundlage. Eine Übersicht aller News gibts hier. |
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