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2002-11-01 09:40:50

Prestigeverlust wegen Umstrukturierung nicht zumutbar



Frankfurt/Main - Arbeitnehmer müssen im Rahmen von Umstrukturierungen keine Einbußen ihres Prestiges hinnehmen. Das geht aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt hervor. Die Richter sprachen damit einem Sachbearbeiter bei einem Versicherungsunternehmen die Sozialplan- Abfindung in voller Höhe zu (Az.: 7/17 Ca 2936/02).

Das Versicherungsunternehmen war aus wirtschaftlichen Grünen in einer anderen Firma aufgegangen. Das neue Unternehmen bot dem Sachbearbeiter eine Weiterbeschäftigung zu den gleichen finanziellen Bedingungen an. Bei seiner neuen Tätigkeit sollte allerdings die Handlungsvollmacht und die Stellvertreterfunktion des Vorgesetzten entfallen. Wegen des damit verbundenen Prestigeverlusts lehnte der Arbeitnehmer die neue Stelle ab und verlangte die Abfindung nach dem Sozialplan.

Laut Urteil muss das Interesse des Arbeitnehmers an der Vermeidung eines Prestigeverlusts höher eingestuft werden als das allgemeine Interesse am Erhalt von Arbeitsplätzen. Demzufolge sei das Arbeitsangebot der Versicherung für den Arbeitnehmer «nicht zumutbar» gewesen.


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