<< Zurück zur JOBBER-Startseite >>

2002-10-15 09:00:18

Zahlungszusage auch nach Jahrzehnten verbindlich



Frankfurt/Main - Zahlungszusagen von Unternehmen verlieren auch nach Jahrzehnten nicht ihre Gültigkeit. Dies gilt nach Ansicht des Arbeitsgerichts Frankfurt selbst bei zwischenzeitlichen Umstrukturierungen. In ihrem Urteil gaben die Richter damit der Klage einer betrieblichen Sterbekasse gegen ein Metallunternehmen statt (Az.: 9 Ca 3907/01).

Das Unternehmen hatte sich in einem Vertrag aus dem Jahr 1954 bereit erklärt, den finanziellen Aufwand für die Sterbekasse zu übernehmen. Die Sterbekasse gewährt als selbstständiger Versicherungsverein Zuschüsse für die Hinterbliebenen gestorbener Betriebsangehöriger. Als das Unternehmen im Zuge von Unstrukturierungen in mehrere Einzelfirmen gespalten wurde, verweigerte es die Übernahmen der Kosten der Sterbekasse mit Hinweis auf die lange zurückliegenden Zusage.

Das Gericht verurteilte die Firma jedoch, weiterhin Lohn und Mietkosten der Sterbekasse zu übernehmen. Zusagen «verjährten» auch nach fast 50 Jahren nicht und müssten deshalb eingehalten werden, sagte die Gerichtsvorsitzende. Nur wenn das Unternehmen eine Existenzbedrohende finanzielle Situation nachweisen könne, entfalle die Zahlungsverpflichtung. Dafür aber habe es keine Anhaltspunkte gegeben.


Eine Übersicht aller News gibts hier.



<< Zurück zur JOBBER-Startseite >>