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2002-10-11 09:59:29

Moslemische Verkäuferin darf Kopftuch tragen



Erfurt/Schlüchtern - Eine Verkäuferin aus Schlüchtern hat als erste Moslemin vor einem Bundesgericht das Tragen eines Kopftuches am Arbeitsplatz durchgesetzt. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt verwarf am 10. Oktober die Kündigung der 30 Jahre alten Kaufhaus-Verkäuferin, die aus Glaubensgründen bei der Arbeit ihr Kopftuch tragen wollte (Aktenzeichen 2 AZR 472/01).

Ihr Arbeitgeber hatte negative Kunden-Reaktionen und Umsatzeinbußen befürchtet. Er prüft nun den Gang vor das Bundesverfassungsgericht, wo bereits die Klage einer Lehrerin aus Baden-Württemberg gegen ein Kopftuch-Verbot liegt. Das Oberschulamt Stuttgart hatte ihr untersagt, im Unterricht ein Kopftuch zu tragen. Das Bundesverwaltungsgericht hatte das Verbot im Juli bestätigt: Das Kopftuch verletze die Pflicht zur strikten Neutralität in einer staatlichen Schule.

Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt begründete seine Entscheidung damit, dass der Arbeitgeber zwar das Recht habe, in seinem Betrieb eine Kleiderordnung einzuführen. Das Unternehmen müsse dabei aber Auswirkungen auf Grundrechte berücksichtigen. Zur grundgesetzlich geschützten Glaubensfreiheit gehöre auch das Tragen eines Kopftuches. Allein eine Befürchtung von Nachteilen rechtfertige kein Zurückdrängen dieses Schutzes des Grundrechts. Es sei außerdem nicht erkennbar, dass das Kopftuch zwangsläufig zu erheblichen wirtschaftlichen Beeinträchtigungen führe.

«Ich bin zutiefst geschockt», sagte die Leiterin des Kaufhauses, Andrea Marburger. Die Moslemin kündigte dagegen an, sie wolle wieder in dem Kaufhaus arbeiten. «Dafür habe ich ja gekämpft.» 1999 hatte sie nach dem Erziehungsurlaub erklärt, ihre religiösen Ansichten hätten sich so geändert, dass sie künftig nur noch mit Kopftuch arbeiten wolle. Das Kaufhaus kündigte ihr daraufhin, ohne sie nochmals beschäftigt zu haben.

Die Kaufhausleiterin sagte nun, «wir werden sie beschäftigten müssen», von wollen könne keine Rede sein. Aus Sicht der Kaufhaus-Leitung verstößt die Verkäuferin, die unter anderem viele Jahre in der Kosmetikabteilung gearbeitet hatte, mit ihrem Kopftuch gegen die ungeschriebene Kleiderordnung. Danach müssten sich die Angestellten «unauffällig, gesinnungsneutral und westlich orientiert» kleiden, sagte Geschäftsleiterin Marburger. Zudem sei befürchtet worden, dass dann auch andere Mitarbeiter spezielle Kleiderwünsche durchsetzen wollten. «Da kommt dann die eine in Leder mit hochhackigen Stiefeln oder ein anderer mit Glatze und Springerstiefeln.»

Die Verkäuferin sagte dagegen, sie glaube nicht, dass wegen ihres Kopftuches Kunden wegblieben. In ihrem Blumenladen, den sie in Gelnhausen eröffnet hat, gebe es auch keine Probleme damit.

Muslimische Organisationen begrüßten die Entscheidung. Sie sei ein positives Signal für die Religionsfreiheit und ein Schritt zur Integration der Muslime, erklärte der Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland. Nach Ansicht des Zentralrats der Muslime in Deutschland erweitert das Urteil die Entfaltungsmöglichkeiten muslimischer Frauen in der Öffentlichkeit. Es verhindere, dass das Kopftuch für Benachteiligung und Ausgrenzung instrumentalisiert werde.


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