<< Zurück zur JOBBER-Startseite >>

2002-10-11 11:45:49

Morddrohung gegen Chef rechtfertigt Kündigung



Mainz - Wer seinem Vorgesetzten im Streit mit Mord droht, darf fristlos entlassen werden. Dies geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz hervor. Nach Meinung der Richter ist eine Kündigung selbst dann rechtmäßig, wenn der Betroffene dem Betrieb Jahrzehnte lang angehört hat und auf Grund seines Alters kaum eine neue Beschäftigung finden wird (Az.: 10 Sa 1111/01).

Das Gericht hob mit seinem Urteil eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Kaiserslautern auf und wies die Kündigungsschutzklage eines 58 Jahre alten Mechanikers ab. Der bei den US-Streitkräften beschäftigte Kläger hatte in einem Streit seinen farbigen Vorgesetzten bedroht und gesagt: «Ich schlitze dir deine Kehle auf». Außerdem beschimpfte er ihn als «Nigger». Daraufhin wurde dem Mechaniker fristlos gekündigt.

Das Landesarbeitsgericht sah die Kündigung als berechtigt an, da dem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung dieses Mitarbeiters nicht zumutbar sei. Das Gericht teilte auch die Auffassung des Arbeitgebers, die Bezeichnung eines farbigen Amerikaners als «Nigger» sei eine der schwersten und diskriminierendsten Beleidigungen.


Eine Übersicht aller News gibts hier.



<< Zurück zur JOBBER-Startseite >>