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2002-09-27 11:03:50

Café ist tarifrechtlich nicht immer «Gaststätte»



Mainz - Für den Betrieb eines Cafés gilt nicht zwangsläufig der Manteltarifvertrag für das Gaststättengewerbe. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in Mainz. Obwohl auch in einem Café Speise und Getränke serviert würden, handele es sich jedenfalls dann um einen Konditoreibetrieb, wenn dort überwiegend Waren aus eigener Herstellung verkauft würden (Az.: 10 Sa 185/02).

Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage einer Serviererin auf Zahlung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld ab. Die Klägerin hatte ihre Forderungen mit dem Manteltarifvertrag für das Gaststättengewerbe begründet, der solche Leistungen vorsieht. Die Arbeitgeberin hatte dagegen eingewandt, sie betreibe in erster Linie eine Konditorei mit angeschlossenem Café. Die sonstigen Speisen, die sie in dem Café verkauften, machten nur einen geringen Anteil am Umsatz aus.

Das Landesarbeitsgericht schloss sich der Auffassung der Arbeitgeberin an. Selbst wenn in dem Café auch andere Speisen angeboten würden, führe dies nicht zwangsläufig zur Anwendbarkeit des von der Klägerin angeführten Tarifvertrages. Bei einem so genannten Mischbetrieb sei maßgeblich, wo der Schwerpunkt der Tätigkeit des Mitarbeiters liege. Die Klägerin habe jedoch nicht nachgewiesen, dass sie überwiegend Speisen und Getränke serviere, die nicht typischerweise zur Angebotspalette eines Cafés gehörten.


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