<< Zurück zur JOBBER-Startseite >>

2002-09-27 15:53:40

Jähzorn am Arbeitsplatz Grund für Abmahnung



Frankfurt/Main - Jähzorn am Arbeitsplatz kann eine Abmahnung und im Wiederholungsfall die Kündigung des Arbeitnehmers rechtfertigen. Darauf hat das Arbeitsgericht Frankfurt im Prozess zwischen einer Buchhalterin und einem Krankenhaus hingewiesen.

In einem Vergleich habe sich die Arbeitnehmerin bereit erklärt, die Abmahnung noch bis Ende des Jahres in ihrer Personalakte zu dulden, teilte der Gerichtsvorsitzende mit. Die Buchhalterin hatte sich offenbar schon seit längerer Zeit über eine Kollegin wegen deren «arroganten und schnippischen» Verhaltens geärgert. Als die Kollegin eines Tages das Büro der Buchhalterin betrat, wurde sie von der angeschrien: «Raus aus meinem Raum». Im Anschluss warf sie die Tür mit einem lauten Knall zu. Das Krankenhaus mahnte die Buchhalterin daraufhin ab.

Nach Darstellung des Gerichtsvorsitzenden sind Arbeitnehmer grundsätzlich zu maßvollen Umgangsformen im Betrieb verpflichtet. Ärgere sich ein Arbeitnehmer über geringschätziges Verhalten eines Kollegen, bleibe ihm schließlich auch der Weg der Beschwerde beim Vorgesetzten offen. Auf keinen Fall aber sei dies eine Rechtfertigung für Geschrei und Türen schlagen.


Eine Übersicht aller News gibts hier.



<< Zurück zur JOBBER-Startseite >>