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2002-09-20 11:49:30 Augenoptiker dürfen Augeninnendruck messenKoblenz - Augenoptiker dürfen nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes Koblenz (OLG) bei ihren Kunden den Augeninnendruck messen oder das Gesichtsfeld prüfen. Die so genannte Tonometrie und die automatische Perimetrie stellten keine unerlaubten Heilbehandlungen dar, betonten die Richter in einem Grundsatzurteil. Sie schränkten allerdings ein, der Optiker müsse die Kunden vor der Messung umfassend über die möglichen Risiken aufklären und darüber informieren, dass eventuell nicht alle Erkrankungen erkannt werden, sondern dafür eine ärztliche Untersuchung erforderlich sei (Az.: 4 U 1214/01). Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage eines Verbandes ab, der sich dagegen gewendet hatte, dass Augenoptiker angebliche Heilbehandlungen vornähmen. Der Streit hatte das OLG bereits vor einigen Jahren, dann den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe und schließlich das Bundesverfassungsgericht beschäftigt. Während der BGH die hier umstrittenen Dienstleistungen für unzulässig hielt, entschieden die Verfassungsrichter im August 2000, den Optikern dürften diese Dienstleistungen nicht ohne weiteres verboten werden. Die Gerichte müsste vielmehr prüfen, ob dieser Eingriff in die Berufsfreiheit der Optiker im Interesse des Gemeinwohls geboten sei. Dafür sah das OLG keine Veranlassung, wenn der Kunde ausreichend aufgeklärt werde. Es sei dann seine Sache und Verantwortung, ob er sich mit den Dienstleistungen des Optikers zufrieden gebe oder anschließend doch noch einen Augenarzt konsultiere. Die Entscheidung des OLG ist allerdings noch nicht rechtskräftig, sondern liegt wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache erneut dem BGH vor. Eine Übersicht aller News gibts hier. |
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