![]() << Zurück zur JOBBER-Startseite >> |
|
2002-09-19 14:55:56 Arbeitslose haben nur begrenzt Anspruch auf KrankengeldKassel - Arbeitslose haben keinen Anspruch auf Krankengeld, wenn sie im Krankheitsfall noch in der Lage sind, statt ihres ursprünglichen Berufs eine andere Tätigkeit auszuüben. Krankengeld gibt es für Arbeitslose nur, wenn sie krankheitsbedingt gar nicht in Arbeit vermittelt werden können, entschied das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 1 KR 32/01 R u.a.). Auf den früheren Beruf müsse beim Bezug von Krankengeld nur dann abgestellt werden, wenn der Betroffene seine Arbeit erst nach einer ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit verloren habe. Für Arbeitslose ist das Krankengeld von Belang, weil sich ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld um die Zeit des Krankengeldbezuges verlängert. Wenn sie bei Krankheit wie in den verhandelten Fällen keinen Anspruch auf Krankengeld haben, wird das Arbeitslosengeld weiter gezahlt. Von der Höhe her sind Krankengeld und Arbeitslosengeld identisch. Eine Übersicht aller News gibts hier. |
<< Zurück zur JOBBER-Startseite >> |