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2002-09-09 09:00:50 Keine fristlose Kündigung bei Verstoß gegen AttestpflichtFrankfurt/Main - Auch mehrere Verstöße gegen die Attestpflicht bei einer Krankheit rechtfertigen noch nicht automatisch die fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers. Das geht aus einem Urteil des hessischen Landesarbeitsgerichts in Frankfurt hervor (Az.: 16/9 Sa 1876/01). Die Richter gaben in diesem Punkt der Klage eines Repräsentationsleiters gegen eine Touristik-Zentrale statt, erklärten aber die hilfsweise ausgesprochene ordentliche Kündigung für zulässig. Der rund 20 Jahre lang bei dem Unternehmen beschäftigte Arbeitnehmer war längere Zeit krank geschrieben. Nachdem er zunächst regelmäßig ärztliche Atteste eingereicht hatte, verzichtete er nach einigen Monaten trotz wiederholter Aufforderung darauf. Zur Begründung hieß es, die Firma müsse ja auch keine Lohnfortzahlung mehr leisten. Trotz seiner langen Betriebszugehörigkeit wurde ihm daraufhin fristlos gekündigt. Laut Urteil ist die Attestpflicht jedoch nur eine «Nebenpflicht» des Arbeitnehmers. Darüber hinaus sei es bei der Verletzung dieser Pflicht nur um die Anzeige der Fortdauer der Krankheit gegangen, mit der das Unternehmen ohnehin habe rechnen müssen. In Anbetracht der langjährigen Beschäftigungsdauer wäre dem Unternehmen deshalb zumindest das Festhalten an dem Arbeitsverhältnis bis zum Ende der Kündigungsfrist zumutbar gewesen, so der Gerichtsvorsitzende. Das Arbeitsgericht Frankfurt hatte in erster Instanz noch die fristlose Kündigung bestätigt. Eine Übersicht aller News gibts hier. |
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