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2002-09-04 11:50:09

Garagenmiete für Dienstauto kein Arbeitslohn



München - Vom Arbeitgeber bezahlte Garagenmieten für einen Dienstwagen sind nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes nicht als zu versteuernder Arbeitslohn zu erfassen. Stellten Arbeitnehmer ihre Dienstwagen zu Hause in gemieteten Garagen unter, sei die vom Arbeitgeber gezahlte Erstattung als «steuerfreier Auslagenersatz» anzusehen, entschied der Bundesfinanzhof.

In einem Streitfall (Aktenzeichen VI R 145/99) hatte das Finanzamt die dem Arbeitnehmer überlassene Miete für die Unterstellung eines Dienstwagens als versteuerbaren Arbeitslohn geltend gemacht. Dem folgte der Bundesfinanzhof, der oberste Gerichtshof für Steuern und Zölle, jedoch nicht. In der veröffentlichten Urteilsbegründung heißt es, die Garagenmiete an den Arbeitnehmer werde nicht für dessen Arbeitskraft bezahlt.


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