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2002-08-30 09:29:10

Kein Anspruch auf Lob im Arbeitszeugnis



Frankfurt/Main - Arbeitnehmer haben grundsätzlich keinen Anspruch auf lobende Bemerkungen im Arbeitszeugnis. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt in einem am Donnerstag bekannt gewordenen Urteil entschieden. Die Richter wiesen damit die Klage einer Werbekauffrau gegen eine Werbeagentur zurück (Az: 7 Ca 1805/02).

Die Arbeitnehmerin war mit dem Zeugnis nicht einverstanden, das sie nach ihrem Ausscheiden erhielt. Darin war ihr bescheinigt worden, sie habe «zur vollsten Zufriedenheit» gearbeitet. Mit ihrer Klage verlangte sie zusätzlich die Formulierung: «Frau K. war die ideale Besetzung auf diesem Posten.» Laut Urteil berührt diese Formulierung jedoch den «subjektiven Geschmacksbereich» eines Zeugnisses, dessen Gestaltung allein Sache des Arbeitgebers sei. Der Arbeitnehmer könne von dem Unternehmen lediglich verlangen, dass im Zeugnis korrekte Angaben zur Führungs- und Leistungsbewertung gemacht werden, sagte der Vorsitzende Richter.


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