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2002-08-14 17:00:14 Wegen Privatnutzung von Diensthandy fristlos gekündigtFrankfurt/Main - Die ausgiebige private Nutzung eines dienstlichen Mobiltelefons kann die fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers rechtfertigen. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt festgestellt. Die Richter erklärten damit einen vor diesem Hintergrund geschlossenen Aufhebungsvertrag zwischen einem Hausmeister und einem Einzelhandels-Unternehmen für rechtswirksam. (Az.: 5 Ca 10484/01) Recherchen des Arbeitgebers hatten ergeben, dass der Hausmeister das Diensttelefon über mehrere Monate hinweg in erheblichem Umfang privat genutzt hatte. Allein während eines Monats verursachte er damit Kosten in Höhe von rund 300 Euro. Nachdem ihm die Vorgesetzten die fristlose Kündigung in Aussicht gestellt hatten, unterzeichnete er einen Aufhebungsvertrag. Laut Urteil durfte die Firma dabei zurecht mit der fristlosen Kündigung drohen, um den Arbeitnehmer zur Unterzeichnung dieses Vertrages zu bewegen. Die ausgedehnten privaten Telefonate des Hausmeisters seien als «vorsetzliche Vermögensschädigung des Arbeitgebers» anzusehen, die nicht hingenommen werden müsse. Zur Erklärung des Arbeitnehmers, private Telefonate seien von den Vorgesetzten geduldet worden, bemerkte die Gerichtsvorsitzende, dass dies nach «allgemeiner Lebenserfahrung» nur in einem gewissen Umfang gegolten habe, den der Hausmeister aber weit überzogen habe. Eine Übersicht aller News gibts hier. |
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