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2002-07-31 16:29:01

Gästebetreuerin ist noch keine Empfangsdame



Frankfurt/Main - Allein der regelmäßige Umgang mit Feriengästen rechtfertigt noch nicht den Titel «Empfangsdame» und ein entsprechend höheres Gehalt. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt in einem Urteil festgestellt. Die Richter wiesen damit die Klage einer Verwaltungsangestellten gegen den Träger eines Ferienparks zurück (Az.: 4 Ca 1232/02).

Die Arbeitnehmerin hatte ihre Klage auf Eingruppierung in eine höhere Gehaltsstufe des Tarifvertrages damit begründet, dass sie in dem Feriendorf zu 70 Prozent ihrer Tätigkeit mit der Beratung und Betreuung von Feriengästen beschäftigt sei. Deshalb fühle sie sich als «Empfangsdame» und müsse auch danach bezahlt werden.

Laut Urteil reicht der regelmäßige Kontakt mit Gästen aber noch nicht für eine Höhergruppierung aus. Charakteristisches Merkmal einer «Empfangsdame» sei deren «Abteilungsleiterfunktion», die in der Regel auch eine Vorgesetztenstellung beinhalte.


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