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2002-07-24 09:00:11 Fristlose Kündigung wegen verändertem PasswortFrankfurt/Main - Wer am Arbeitsplatz eigenmächtig Computerpassworte ändert, riskiert die fristlose Kündigung. Das geht aus einem am 23. Juli bekannt gewordenen Urteil des hessischen Landesarbeitsgerichts in Frankfurt hervor. Die Richter wiesen damit die Klage eine Fahrlehrers gegen eine Fahrschule zurück und erklärten dessen fristlose Kündigung für zulässig (Az.: 13 Sa 1268/01). Weil er den Geschäftsführer der wirtschaftlich offenbar in Nöte geratenen Fahrschule der Unterschlagung und der Steuerhinterziehung verdächtigte, hatte der als Fahrschulleiter tätige Kläger ein neues Passwort installiert. Damit konnte der Geschäftsführer nicht mehr auf das EDV-System zugreifen. Nachdem sich der Arbeitnehmer auch auf mehrmalige Aufforderung weigerte, das neue Passwort mitzuteilen, wurde ihm fristlos gekündigt. Laut Urteil hatte der Arbeitnehmer mit der eigenmächtigen Änderung des Passwortes «in voller Absicht den Betrieb über einen Monat massiv beeinträchtigt und dabei entstehende Vermögensschäden und andere geschäftliche Nachteile bewusst in Kauf genommen». So sei mittlerweile die EDV selbst in kleinen Betrieben «das Herzstück der betrieblichen Organisation», heißt es in der Entscheidung. Vor diesem Hintergrund sei die sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein angemessenes Mittel gewesen, so die Richter. Eine Übersicht aller News gibts hier. |
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