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2002-07-12 16:43:52 Kündigung bei fünfmonatiger Krankheit unzulässigFrankfurt/Main - Eine fünf Monate andauernde ununterbrochene Krankheit rechtfertigt noch nicht die Kündigung eines Arbeitnehmers. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt entschieden. Die Richter gaben damit der Klage eines Arbeiters gegen eine Druckerei statt und erklärten dessen krankheitsbedingte Kündigung für gegenstandslos (Az: 18 Ca 1034/02). Nach mehreren kurzzeitigen Erkrankungen war der Arbeitnehmer vor der Kündigung wegen psychosomatischer Beschwerden fünf Monate nicht mehr an seiner Arbeitsstelle. Die Firma leitete daraus «die Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung» ab und beendete das Arbeitsverhältnis. Laut Urteil kann aus einer fünfmonatigen Arbeitsunfähigkeit aber noch nicht automatisch auf «eine negative Zukunftsprognose» für den Arbeitnehmer geschlossen werden. Erst bei einer Krankheit ab acht Monaten Dauer müsse der Arbeitnehmer Anhaltspunkte dafür liefern, dass er in Zukunft wieder arbeitsfähig sein wird. Zu der von der Firma erwähnten «Unzumutbarkeit» sagte der Gerichtsvorsitzende, dass die Pflicht der Lohnfortzahlung bereits nach sechs Wochen auf die Krankenkasse des Mitarbeiters übergegangen sei. Das bloße Freihalten der Arbeitsstelle sei einem Unternehmen für fünf Monate durchaus zumutbar. Eine Übersicht aller News gibts hier. |
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