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2002-07-10 17:38:17 Abmahnung mit «Zahlendreher» komplett unwirksamFrankfurt/Main - Abmahnungen mit offensichtlichen Schreibfehlern oder «Zahlendrehern» sind grundsätzlich komplett unwirksam. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt entschieden. Die Richter gaben damit der Klage einer Architektin gegen eine Verkehrsgesellschaft statt und verurteilten das Unternehmen, die Abmahnung aus der Personalakte der Frau herauszunehmen (Az: 6 Ca 2068/02). Das Unternehmen hatte der Arbeitnehmerin unter anderem vorgeworfen, bei der Projektierung von Bauvorhaben die falschen Maße genommen zu haben. Bei der rechtlichen Überprüfung der Abmahnung stellte sich aber heraus, dass die in dem Schreiben angegebenen Maße auf Grund eine «Zahlendrehers» nicht mit den falschen Maßen der Architektin übereinstimmten. Laut Urteil ist damit die gesamte Abmahnung, die auch noch andere Vorwürfe enthielt, unwirksam. Auch wenn die unrichtigen Angaben offenkundig auf einen Schreibfehler zurückzuführen seien, ändere dies an der Unwirksamkeit der Abmahnung nichts, sagte der Gerichtsvorsitzende. Eine Übersicht aller News gibts hier. |
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