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2002-07-08 16:02:40 65. Lebensjahr beendet nicht automatisch ArbeitsverhältnisFrankfurt/Main - Mit ihrem 65. Geburtstag müssen Arbeitnehmer nicht automatisch in den Ruhestand treten. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt in einem Urteil festgestellt. Die Richter gaben damit der Klage eines Projektmanagers gegen ein Beratungsunternehmen für Entwicklungshilfe statt. Die Firma wurde verurteilt, den Mitarbeiter über sein 65. Lebensjahr hinaus zu beschäftigen (Az: 6 Ca 1098/02). Der Arbeitnehmer hatte sich geweigert, in den Ruhestand zu treten. Die Firma sprach daraufhin eine betriebsbedingte Kündigung aus. Laut Urteil kann aber allein das Erreichen eines bestimmten Alters nicht zur Grundlage einer Kündigung gemacht werden. Der Gerichtsvorsitzende wies darauf hin, dass im Arbeitsvertrag des Managers keine Altersgrenze festgelegt worden sei und auch keine tarifvertraglichen Regelungen über ein Ruhestandsalter existierten. An dem Fortbestand des Arbeitsverhältnisses ändere auch der Umstand nichts, dass der klagende Arbeitnehmer gesetzliche Rente beziehen werde. Auch eine Rentenzahlung sei kein Kündigungsgrund. Eine Übersicht aller News gibts hier. |
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