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2002-07-04 11:57:53

Einmaliger Bereitschaftsdienst im Monat für Arzt zumutbar



Frankfurt/Main - Krankenhausärzte dürfen grundsätzlich verpflichtet werden, einmal im Monat Bereitschaftsdienst in der Klinik zu leisten. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt/Main in einem Urteil festgestellt. Die Richter wiesen damit die Klage einer Ärztin gegen den Trägerverband eines Krankenhauses zurück (Az.: 5 Ca 9031/01).

Die halbtags bei dem Krankenhaus beschäftigte Ärztin, die nebenbei eine eigene Praxis betreibt, hatte bislang nur gelegentlich eine so genannte Rufbereitschaft von ihrer Privatwohnung aus geleistet. Auf Grund eines Personalengpasses wurde sie angewiesen, künftig einmal monatlich Bereitschaftsdienst in der Klinik wahrzunehmen. Die Ärztin empfand das als unzumutbar, weil sie sich dann nicht mehr um die eigene Praxis kümmern könne.

Laut Urteil ist ein einmaliger Bereitschaftsdienst im Monat durchaus zumutbar. Die Gerichtsvorsitzende verwies außerdem auf den Arbeitsvertrag der Ärztin, der einen Bereitschaftsdienst im Krankenhaus nicht ausdrücklich ausschließt.


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