![]() << Zurück zur JOBBER-Startseite >> |
|
2002-07-04 17:18:22 Kundenreklamation kein Grund für betriebsbedingte KündigungenFrankfurt/Main - Kundenreklamationen und ein damit verbundener Umsatzrückgang sind allein noch kein Grund für betriebsbedingte Kündigungen von Arbeitnehmern. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt festgestellt. Die Richter gaben damit den Klagen von fünf Hilfsarbeitern gegen einen Automobilzulieferer statt und erklärten deren Kündigungen für unwirksam (AZ.: 7 Ca 8677/00). Die von den ungelernten Arbeitskräften produzierten Motorteile hatten wiederholt Reklamationen von Automobilherstellern verursacht. Als deshalb schließlich mehrere Großaufträge gekündigt wurden, entließ die Firma diese Mitarbeiter, ohne zuvor allerdings eine Sozialauswahl mit anderen, vergleichbaren Beschäftigten getroffen zu haben. Laut Urteil können wiederholte Kundenreklamationen lediglich eine verhaltensbedingte Kündigung wegen Schlechtleistung rechtfertigen, nicht aber eine betriebsbedingte Entlassung. Auch wenn ein Auftragsrückgang auf bestimmte Abteilungen im Unternehmen zurückgehe, müsse der Arbeitgeber bei der betriebsbedingten Kündung die Kriterien der Sozialauswahl - Lebensalter, Betriebszugehörigkeit und Unterhaltverpflichtungen - beachten und alle anderen Arbeitnehmer miteinbeziehen, sagte der Vorsitzende Richter. /lhe ge h rei yyhe np 041633 Jul 02 Eine Übersicht aller News gibts hier. |
<< Zurück zur JOBBER-Startseite >> |