![]() << Zurück zur JOBBER-Startseite >> |
|
2002-07-02 14:26:09 Schüler-Ausschluss vom Unterricht nach Übergriffen rechtensMainz - Ein Schüler darf nach tätlichen Übergriffen gegen seine Mitschüler vorübergehend vom Unterricht ausgeschlossen werden. Dies hat das Veraltungsgericht Mainz in einem am 02. Juli veröffentlichten Beschluss entschieden. Die Schule dürfe zu dieser gravierenden Ordnungsmaßnahme greifen, um nachhaltig erzieherisch auf den Schüler einzuwirken, betonten die Richter (Az.: 6 L 716/02). Das Gericht lehnte den Antrag eines Schülers ab, den so genannten sofortigen Vollzug einer Disziplinarmaßnahme zu stoppen. Der Schüler hatte in mindestens zwei Fällen Mitschüler körperlich angegriffen. Die Klassenkonferenz beschloss daraufhin, ihn für einen Tag vom Unterricht auszuschließen. Der Schüler rief dagegen das Verwaltungsgericht Mainz an. Die Richter ließen zwar erkennen, dass der Ausschluss eines Schülers vom Unterricht nicht ohne weiteres möglich sei, auch nicht für einen Tag. Die Schule sei aber dann berechtigt, zu dieser Maßnahme zu greifen, wenn sie glaube, dem Schüler auf andere Weise sein unrechtmäßiges Verhalten nicht hinreichend deutlich machen zu können. Eine Übersicht aller News gibts hier. |
<< Zurück zur JOBBER-Startseite >> |