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2002-06-27 10:32:20 BAG-Grundsatzentscheidung zu Kündigungen im öffentlichen DienstErfurt - Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt befasst sich mit einer Grundsatzentscheidung zu fristlosen Kündigungen im öffentlichen Dienst (Az: 2 AZR 367/01). Im vorliegenden Fall war dem stellvertretenden Leiter einer Musikschule außerordentlich gekündigt worden, obwohl er nach Bundes- Angestelltentarifvertrag (BAT) unkündbar war. Hintergrund ist die Schließung der Einrichtung im niedersächsischen Bad Bentheim. Der 50-jährige Kläger ist seit über 21 Jahren bei einem Zweckverband beschäftigt und gab an der städtischen Musikschule Trompetenunterricht. Nach dem BAT kann ihm nur bei Fehlverhalten oder persönlichen Defiziten fristlos gekündigt werden. Betriebliche Gründe berechtigen den Arbeitgeber nicht zur Kündigung. Ist eine Weiterbeschäftigung nicht möglich, kann eine Vergütungsgruppe gekündigt und eine Herabgruppierung vorgenommen werden. Eine Übersicht aller News gibts hier. |
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