<< Zurück zur JOBBER-Startseite >>

2002-06-20 16:47:35

Versetzung nicht im Eilverfahren angreifbar



Frankfurt/Main - Auch Versetzungen über eine größere Entfernung sind nicht in einem Eilverfahren gerichtlich angreifbar und müssen deshalb von dem betroffenen Arbeitnehmer zunächst hingenommen werden. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt entschieden (Az 9 Ga 80/02).

Die Richter wiesen damit in einem Eilverfahren den Antrag eines von Frankfurt nach Hamburg versetzten Verkaufsleiters gegen ein Hygieneunternehmen zurück.

Der Arbeitnehmer hatte die Versetzung für «unzumutbar» angesehen, weil er familiär eng mit dem Rhein-Main-Gebiet verbunden sei und dort auch mit dem Bau eines Hauses begonnen habe. Deshalb sei ihm auch eine nur vorübergehende Beschäftigung in Hamburg bis zum gerichtlichen Hauptverfahren in einigen Monaten nicht zuzumuten.

Laut Urteil haben Arbeitnehmer aber grundsätzlich derartige «Unannehmlichkeiten» in Kauf zu nehmen. Das Gericht könne schließlich nicht in einem kurzfristig anberaumten Eilverfahren die Wirksamkeit des Direktionsrechts des Arbeitgebers überprüfen, sagte die Gerichtsvorsitzende.


Eine Übersicht aller News gibts hier.



<< Zurück zur JOBBER-Startseite >>