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2002-06-19 16:46:56

Arbeitnehmer ohne Rechtsanspruch auf Beförderung



Frankfurt/Main - Arbeitnehmer in der freien Wirtschaft haben grundsätzlich keinen Rechtsanspruch auf eine Beförderung oder Gehaltserhöhung. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt entschieden (Az.: 5 Ca 9107/01). Die Richter wiesen damit die Klage eines Croupiers gegen eine Spielbank zurück.

Der Kläger hatte von dem Unternehmen Auskunft darüber gefordert, warum er bei einer zurückliegenden Beförderung von Kollegen nicht berücksichtigt worden war.

Laut Urteil liegt es bei Unternehmen der freien Wirtschaft allein beim Arbeitgeber, welcher der Mitarbeiter befördert wird. Mitarbeiter, die bei der Beförderung zu kurz kamen, könnten sich dabei auch nicht auf den verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz berufen. Erst wenn eine bestimmte Laufbahn vertraglich geregelt sei, oder im Unternehmen ein festes Beurteilungssystem existiere, entstehe ein Anspruch auf Beförderung oder auf Auskunft, warum man nicht befördert wurde, sagte die Gerichtsvorsitzende.


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