<< Zurück zur JOBBER-Startseite >>

2002-06-19 12:38:41

Bei «weiblicher» Stellenanzeige kein Schadensersatz für Mann



Frankfurt/Main - Eine fälschlicherweise für eine Frau formulierte Stellenanzeige rechtfertigt nicht automatisch eine Schadensersatzforderung eines unterlegenen Stellenbewerbers wegen «Geschlechtsdiskriminierung». Das geht aus einem Urteil des Arbeitsgericht Frankfurt hervor (Az. 7 Ca 8038/01).

Die Richter wiesen damit die Klage eines Bewerbers auf die Stelle eines Immobilienverkäufers bei einem Bankunternehmen zurück. Die Bank hatte in der Zeitungsannonce eine «Immobilienverkäuferin» gesucht. Nachdem sich der spätere Kläger erfolglos beworben hatte, forderte er vier Monatsgehälter Schadensersatz. Wegen der weiblich formulierten Berufsbezeichnung sei er als Mann diskriminiert worden, argumentierte er vor Gericht. Die Bank konnte im Prozess allerdings nachweisen, dass es sich in der Anzeige um einen Druckfehler handelte und der Posten an einen männlichen Bewerber vergeben wurde. Die Ablehnung des Klägers sei nur auf die fehlende Qualifikation zurückzuführen.

Laut Urteil sind Unternehmen zwar stets verpflichtet, Stellenausschreibungen «geschlechtsneutral» zu formulieren. Könne die Firma nachweisen, dass die missverständliche Formulierung auf einem Druck- oder Redaktionsfehler beruhe, schließe dies einen Schadensersatzanspruch aus.


Eine Übersicht aller News gibts hier.



<< Zurück zur JOBBER-Startseite >>