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2002-06-18 11:37:28 Berufsehr-Verletzung rechtfertigt AbfindungsanspruchFrankfurt/Main - Arbeitnehmer müssen sich von ihren Vorgesetzten nicht in ihrer Berufsehre verletzen lassen. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt in einem am 17. Juni bekannt gewordenen Urteil entschieden. Die Richter gaben damit der Klage eines Automechanikers gegen eine Kfz-Werkstatt statt und lösten das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung auf (Az: 4 Ca 1459/01). Dem Arbeitnehmer war zunächst mit dem Vorwurf gekündigt worden, er habe Prüfungsberichte über Autoinspektionen fehlerhaft ausgefüllt. In einem Fall habe er angegeben, dass die Bremsen überprüft worden seien, obwohl dies nicht geschehen sei. Nachdem sich dieser Vorwurf aber als unwahr herausgestellt hatte, nahm das Unternehmen die Kündigung zurück und bestand auf Weiterbeschäftigung. Der Arbeitnehmer sah sich durch den Vorwurf allerdings in seiner Berufsehre gekränkt und verlangte die Auflösung des Arbeitsverhältnisses. Laut Urteil bestand ein solcher Anspruch zu Recht. Es sei für einen Arbeitnehmer nicht hinnehmbar, von seinem Arbeitgeber ein derartig schwer wiegendes Fehlverhalten unterstellt zu bekommen, sagte der Gerichtsvorsitzende. Arbeitnehmer müssten deshalb das Arbeitsverhältnis nicht fortsetzen, wenn die Kündigung vom Arbeitgeber zurückgenommen werde. Eine Übersicht aller News gibts hier. |
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