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2002-05-08 13:26:14 Wegeunfall auch bei indirektem Weg nach HauseEssen - Versicherungsschutz besteht nicht nur für das Zurücklegen des unmittelbaren Weges zwischen Arbeitsstätte und Wohnung. Ein Wegeunfall liegt nach Auffassung des Landessozialgerichts NRW auch vor, wenn das Ziel ein anderer Ort ist, an dem sich der Versicherte mindestens zwei Stunden aufhalten will (Az.: L 17 U 161/00). Das Gericht wies aber darauf hin, dass bei der Fortsetzung des Weges nach Hause kein Versicherungsschutz mehr bestehe. Im konkreten Fall sprach das Gericht einem 53 Jahre alten Erzieher Versicherungsschutz zu, der mit seinem Motorrad auf dem Weg von der Arbeitsstätte zu einer Werksstatt verunglückt war. Als auf der 50 Kilometer langen Heimfahrt ein Defekt an der Maschine auftrat, war der Euskirchener zu seiner Arbeitsstätte zurückgefahren, die aber schon geschlossen hatte. Nach einem Anruf machte er sich auf den Weg zu einer Fachwerkstatt in Köln, die den Fehler noch am gleichen Abend beheben wollte. Auf dem Weg dorthin verunglückte der Mann. Eine Übersicht aller News gibts hier. |
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