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2002-05-03 16:26:36 Mumps-Gefahr im Kindergarten für Schwangere unzumutbarKoblenz - Eine schwangere Erzieherin darf nicht in einem Kindergarten arbeiten, wenn sie dort Mumps bekommen kann. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden. Dabei spielt es nach Auffassung der Richter angesichts der erheblichen Gefahren, die die Kinderkrankheit für Schwangere mit sich bringe, keine Rolle, ob im Kindergarten Mumps gerade umgeht (Az.: 5 L 789/02.KO). Das Beschäftigungsverbot sei zum Schutz von «Leib und Leben» bereits aus reiner Vorsorge gerechtfertigt. Das Gericht bestätigte mit seinem Spruch eine Verfügung der Struktur- und Genehmigungsdirektion Koblenz. Diese hatte für eine schwangere Kindergärtnerin ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen, da diese nicht gegen Mumps resistent ist. Bei der Mutter bestehe die Gefahr von Hirnhaut-, Eierstock- und Brustdrüsenentzündungen sowie das Risiko einer Fehlgeburt, begründete die Behörde ihre Entscheidung. Der Träger des Kindergartens, das Bistum Trier, hatte dagegen argumentiert, es bestehe zumindest derzeit keine konkrete Gefahr für die Frau. Darauf kommt es nach Meinung der Koblenzer Richter aber nicht an. Eine Übersicht aller News gibts hier. |
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