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2002-04-26 11:11:46

Erst-Studium bleibt gebührenfrei



Berlin - Das Studium in Deutschland soll «bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss» gebührenfrei bleiben. Dazu hat der Bundestag mit den Stimmen von SPD und Grünen eine Änderung des Hochschulrahmengesetzes (HRG) beschlossen.

Von Langzeit-Studenten können die Länder allerdings Strafgebühren erheben und bei Aufbaustudien eine Kostenbeteilung verlangen. Zwei Studentenvertreter, die auf der Zuschauer-Tribüne des Parlaments ein Transparent gegen jede Form von Gebühren entrollt hatten, wurden von Saaldienern nach draußen gedrängt.

CDU/CSU und FDP stimmten gegen das Gesetz. Die PDS enthielt sich. Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn (SPD) hielt Union und FDP vor, offen für Studiengebühren einzutreten und damit junge Menschen und deren Eltern bei Aufnahme des Studium zu verunsichern. Wenn es aber nicht gelinge, die Studentenzahlen in Deutschland deutlich zu steigern, fehlten 2010 auf dem Arbeitsmarkt eine viertel Million Akademiker.

Bulmahn verwies darauf, dass in Deutschland nur 28 Prozent eines Jahrganges studierten, in den USA dagegen 44 Prozent und in Finnland sogar 58 Prozent. Wie abschreckend Studiengebühren seien, zeige sich in Österreich, wo die Studentenzahl sprunghaft um 20 Prozent zurück gegangen seien. Das Verbot von Studiengebühren sei zugleich auch «die Nagelprobe für die Familienpolitik» der Parteien. Man könne nicht auf der einen Seite Familienförderung fordern und auf der anderen Seite Familien mit Studiengebühren belasten.

Redner der Union und der FDP sprachen dagegen von einem Wahlkampf- Manöver der Regierungskoalition. SPD und Grüne wollten den Hochschulen «Fesseln anlegen», statt sie selbst über die Beteiligung der Studenten an den Kosten der Ausbildung entscheiden zu lassen, sagte die FDP-Politikerin Ulrike Flach. Der CDU-Politiker Thomas Rachel bezeichnete das Gesetz als «Flickschusterei». Maritta Böttcher von der PDS kritisierte, das mit dem Gesetz Strafgebühren - wie in Baden-Württemberg bereits Praxis und in Niedersachsen und Schleswig- Holstein geplant - legalisiert würden.

Reinhard Loske von den Grünen verwies darauf, dass das Gesetz die Einführung von Studienkonten oder Gutschein-Modellen ermögliche. Der Staat garantiere damit innerhalb der regulären Studienzeit ein gebührenfreies Studium. Solche Modelle sind aktuell in Rheinland- Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein geplant.

Mit dem Gesetz werden zudem alle Länder verpflichtet, an den Hochschulen «verfasste Studierendenschaften» einzurichten. Sie sollen die fachlichen wie kulturellen Interessen der Studenten vertreten und neben dem Hochschulsport auch «auf der Grundlage der verfassungsmäßigen Ordnung» die politische Bildung an den Hochschulen fördern. Der langjährige juristische Streit um die Wahrnehmung des politischen Mandats soll mit dem Gesetz beigelegt werden. Studentenvertretungen sollen sich künftig auch zu Problemen äußern dürfen, die sich mit der gesellschaftlichen Aufgabenstellung der Hochschulen sowie mit den Folgen von Wissenschaft und Forschung beschäftigen.

In Baden-Württemberg und Bayern sind solche Studentenvertretungen in den Landes-Hochschulgesetzen nicht vorgesehen. Union und FDP warfen der Koalition «eine Rückkehr in den Ständestaat» vor. Mit dem Gesetz werden zudem die neuen, aufeinander aufbauenden Bachelor- und Master-Studiengänge rechtlich abgesichert.


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