![]() << Zurück zur JOBBER-Startseite >> |
|
2002-04-18 11:10:29 Multiple Sklerose ist keine BerufskrankheitMainz - Multiple Sklerose (MS) kann nicht als Berufskrankheit anerkannt werden. Dies entschied das Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz in Mainz. Die Krankheit werde nach derzeitigen medizinischen Erkenntnissen nicht durch äußere Schädigungen hervorgerufen. Jedenfalls fehlten nach wie vor gesicherte Erkenntnisse über die Ursachen (Az.: L 2 U 290/00). Das Gericht wies mit seinem grundlegenden Urteil die Klage einer 51-jährigen Frau ab, MS als Berufskrankheit anzuerkennen. Die Klägerin hatte vor vielen Jahren eine Ausbildung zur Einzelhandelskauffrau absolviert. Sie machte geltend, damals mit Chemikalien in Berührung gekommen zu sein. Dies habe bei ihr Jahre später MS hervorgerufen. Das LSG folgte dieser These nicht. Vielmehr meinten die Richter, nach den bisherigen medizinischen Erkenntnissen sei eine Verursachung durch «äußere Schädigungen aller Art» unwahrscheinlich. Auch die Klägerin habe keinen nachvollziehbaren Ursachenzusammenhang darlegen können, sondern dies lediglich behauptet. Eine Übersicht aller News gibts hier. |
<< Zurück zur JOBBER-Startseite >> |