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2002-04-16 14:36:27 Keine Kündigung wegen verschwundenem GeldscheinFrankfurt/Main - Ein verschwundener Geldschein rechtfertigt allein noch nicht die fristlose Kündigung einer Kassiererin wegen Unterschlagungsverdachts. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt in einem Urteil entschieden. Die Richter gaben damit der Klage einer Angestellten gegen eine Drogeriekette statt und erklärten deren verhaltensbedingte Kündigung für gegenstandslos (Az: 18 Ca 8625/01). Eine so genannte Testkäuferin hatte bei der Kassiererin vier Päckchen Zigaretten gekauft und zur Bezahlung einen 20-Mark-Schein auf das Laufband gelegt. Die Banknote verschwand in der Folge spurlos. Trotz der Tatsache, dass das Unternehmen keine weiteren Indizien für eine Unterschlagung gegen die Kassiererin vorweisen konnte, wurde ihr fristlos gekündigt. Laut Urteil ist das bloße Verschwinden von Geld noch nicht ausreichend für eine derart schwerwiegend arbeitsrechtliche Sanktion. Die als Zeugin vernommene Testkäuferin habe dem Gericht noch nicht einmal bestätigen können, dass die Kassiererin den Kaufpreis für die Zigaretten nicht in den Kassencomputer eingegeben habe. Somit gebe es noch andere theoretische Möglichkeiten für das Verschwinden des Geldes, die nicht der gekündigten Kassiererin angelastet werden könnten, sagte der Gerichtsvorsitzende. Eine Übersicht aller News gibts hier. |
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