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2002-04-05 16:48:45 Bei Kündigung von Teilzeitkräften Zahl der Mitarbeiter wichtigDüsseldorf - Teilzeitkräfte genießen keinen Kündigungsschutz, wenn das Unternehmen weniger als fünf Vollzeitkräfte beschäftigt. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (LAG) hat die Kündigung eines 49 Jahre alten Chorleiters durch eine Kirchengemeinde in Willich bestätigt (Az.: 18 Sa 1400/01). Damit revidierten die Düsseldorfer Richter das Urteil der ersten Instanz. Das Arbeitsgericht Krefeld hatte der Klage des Chorleiters im vergangenen Jahr zugestimmt (Az: 2 CA 792/01). Als entscheidend erwies sich das Arbeitsverhältnis des Organisten der Kirchengemeinde. Das LAG wertete diesen nicht als Arbeitnehmer, sondern als Freiberufler. Damit habe die Kirchengemeinde nicht die erforderliche Zahl von vollbeschäftigten Arbeitnehmern erreicht. Eine Übersicht aller News gibts hier. |
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