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2002-03-25 16:16:26 Leitender Mitarbeiter darf Wahlvorstandsmitglied seinFrankfurt/Main - Die Mitgliedschaft leitender Angestellter im Wahlvorstand führt nicht automatisch zur Ungültigkeit einer Betriebsratswahl. Das geht aus Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt hervor. Die Richter wiesen damit den Antrag des Betriebsrats gegen eine Berufsbildungseinrichtung zurück und erklärten die angefochtene Wahl der Arbeitnehmervertretung für zulässig (Az.: 7 BVGa 76/02). Leitende Angestellte hätten zwar kein Stimmrecht bei den Wahlen, dürften aber trotzdem an deren Verlauf teilnehmen, argumentierte der Gerichtsvorsitzende. Ihre Mitgliedschaft im Wahlvorstand mache die Wahl nur dann ungültig, wenn ein Einfluss auf das Ergebnis nachgewiesen werden könne. Eine Übersicht aller News gibts hier. |
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