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2002-03-20 11:05:48 Arbeit im Erziehungsurlaub hat keine Auswirkung auf UrlaubsgeldErfurt - Bei der Zahlung von Urlaubsgeld während des Erziehungsurlaubes darf es keinen Unterschied zwischen vollständig pausierenden und weiterhin berufstätigen Arbeitnehmern geben. Das entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt und löste damit einen Widerspruch im Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) auf (AZ 9 AZR 29/01). Dieser hatte die Zahlung des vollständigen Urlaubsgeldes während des Erziehungsurlaubes, jetzt Elternzeit, nur bei einer völligen Pausierung vorgesehen. Geklagt hatte ein Verwaltungsangestellter aus Berlin. Nach der Geburt seines Kindes hatte der Mann Erziehungsurlaub genommen. Trotzdem war er während dieser Zeit für seinen Arbeitgeber wöchentlich zehn Stunden tätig. Dafür wurde ihm ein Urlaubsgeld in Höhe von 129,87 Mark (rund 66 Euro) ausgezahlt. Dies war nach Ansicht des Mannes jedoch zu wenig. Er verlangte den für seine Tätigkeit geltenden vollen Betrag von 500 Mark. Begründung: Für die Berechnung des Urlaubsgeldes spielt es keine Rolle, ob das Arbeitsverhältnis völlig ruht oder nicht. Das BAG gab dem Kläger Recht. Es könne nicht Sinn des Tarifvertrages gewesen sein, einen derartigen Widerspruch zu erzeugen. Ein weiter tätiger Arbeitnehmer habe während des Erziehungsurlaubes denselben Anspruch auf Urlaubsgeld wie ein völlig pausierender Arbeitnehmer. Eine Übersicht aller News gibts hier. |
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