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2002-03-15 10:52:08 Zwei Jahre häufig krank: Keine «negative Zukunftsprognose»Frankfurt/Main - Häufige Erkrankungen innerhalb von weniger als zwei Jahren rechtfertigen nicht automatisch eine krankheitsbedingte Kündigung wegen «negativer Zukunftsprognose». Das geht aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt hervor (Az.: 9 Ca 8412/01). Die Richter gaben damit der Klage einer Sachbearbeiterin gegen ein Warenhaus statt und erklärten deren Kündigung für gegenstandslos. Die 58 Jahre alte Arbeitnehmerin hatte in den letzten 21 Monaten vor der Kündigung jährliche 61 und 50 Tage wegen Krankheit gefehlt. Das Unternehmen vertrat die Auffassung, auch künftig sei mit einer derart hohen Krankheitsquote zu rechnen und leitete daraus die «Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung» ab. Die Klägerin argumentierte vor Gericht vor allem mit ihrer langen Betriebszugehörigkeit von 15 Jahren und ihrem Lebensalter. Nach dem Urteil gilt bei krankheitsbedingten Kündigungen langjähriger Arbeitnehmer ein strengerer Maßstab als bei kurzzeitig Beschäftigten. Die Gerichtsvorsitzende verwies auf die höchstrichterliche Rechtsprechung, die einen Zeitraum von drei bis vier Jahren zur Feststellung einer «negativen Zukunftsprognose» festgelegt habe. Eine Übersicht aller News gibts hier. |
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