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2002-03-01 10:44:22 Lohnerhöhung darf mit übertariflichem Gehalt verrechnet werdenFrankfurt/Main - Ein Arbeitgeber darf eine Lohnerhöhung mit dem übertariflichem Gehalt verrechnen. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt entschieden. Die Richter wiesen damit die Klagen von sieben Angestellten gegen einen Lebensmittelgroßhandel zurück (Az.: 7 Ca 207/01). Die Tarifgehälter der Branche wurden um 2,5 Prozent angehoben. Die Arbeitnehmer waren zuvor aber übertariflich bezahlt worden. Nun zog der Arbeitgeber die Lohnerhöhung vom Zuschlag ab. Damit hatten die Betroffenen danach nicht mehr auf dem Konto als zuvor. Laut Urteil ist eine solche Praxis grundsätzlich statthaft, wenn sie im Tarifvertrag ausdrücklich vereinbart ist. Eine Übersicht aller News gibts hier. |
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