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2002-02-28 16:23:59 Kritik an Arbeitnehmer kein KündigungsgrundFrankfurt/Main - Pauschale Kritik reicht als Begründung für eine personenbedingte Kündigung nicht aus. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt im Falle eines gekündigten Vermögensberaters festgestellt (Az.: 7 Ca 1673/01). Sein Arbeitgeber hatte dem Mann vorgeworfen, bei den kapitalkräftigen Kunden «nicht anzukommen». Einzelheiten, warum dies so sei, lieferte die Bank jedoch nicht. Die Richter gaben in ihrem Urteil dessen Klage gegen eine Bank statt und erklärten die ordentliche Kündigung für gegenstandslos. Eine Übersicht aller News gibts hier. |
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