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2002-02-27 17:02:18 Arbeitnehmer darf bei Sicherheitsmängeln kündigenFrankfurt/Main - Arbeitnehmer dürfen bei erheblichen Sicherheitsmängeln am Arbeitsplatz von sich aus fristlos kündigen. Das hat das hessische Landesarbeitsgericht in Frankfurt festgestellt. Die Richter gaben der Klage eines Schauspielers gegen einen Theaterbetreiber statt und verurteilten den Unternehmer zu Schadensersatz und Lohnnachzahlung (Az.: 9 Sa 199/01). Während einer Tournee des Theaters hatten sich auf der Bühne erhebliche Sicherheitsmängel eingestellt. In einem Abmahnungsschreiben des Arbeitnehmers wurden unter anderem mehrere Stolperstellen am Bühnenabgang und der insgesamt «wackelige» Bühnenaufbau erwähnt. Nach dem der Arbeitgeber die erwähnten Mängel nicht beseitigte, kündigte der Schauspieler fristlos. Der Theaterbesitzer weigerte sich daraufhin, den noch ausstehenden Lohn auszuzahlen und Schadensersatz für das vorzeitig abgebrochene Engagement zu leisten. Laut Urteil ist die fristlose Eigenkündigung des Schauspielers als «verhältnismäßig» anzusehen. Zwischen der Abmahnung und der Kündigung sei ein Zeitraum von rund einem Monat verstrichen, in dem der Theaterbetreiber die beanstandeten Sicherheitsmängel nicht behoben habe. Arbeitnehmer seien nicht dazu verpflichtet, bis zum Ablauf der regulären Kündigungsfrist gesundheitliche Risiken in Kauf zu nehmen. Eine Übersicht aller News gibts hier. |
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