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2002-02-20 10:41:02 Firmen dürfen Anspruch auf Witwenrenten begrenzenErfurt - Arbeitgeber dürfen Ansprüche auf betriebliche Hinterbliebenenrenten grundsätzlich begrenzen. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entschieden. Der Dritte Senat wies in letzter Instanz die Klage einer Witwe gegen die Pensionsordnung eines bayerischen Unternehmens ab (AZ: 3 AZR 99/01). Darin hatte die Firma einen Anspruch auf betriebliche Witwenrente eingeräumt, falls die Ehe vor Vollendung des 55. Lebensjahres des verstorbenen Arbeitnehmers geschlossen worden war und die Witwe zum Todeszeitpunkt das 50. Lebensjahr vollendet hatte. Klägerin war eine Witwe, die mit einem Angestellten der Firma 27 Jahre lang verheiratet war. Als ihr Mann starb, war sie aber noch nicht ganz 49 Jahre alt. Sie verlangte dennoch eine betriebliche Witwenrente in Höhe von 49 Euro (96 Mark) monatlich und hatte argumentiert, ein Zahlungsausschluss wäre eine unzumutbare Härte. Das BAG sah dies anders. Einem Arbeitgeber stehe es grundsätzlich frei, ob er seinen Arbeitnehmern überhaupt eine Hinterbliebenenversorgung verspreche. Er sei deshalb grundsätzlich befugt, das besonders schwer kalkulierbare Risiko der Inanspruchnahme zu begrenzen, hieß es in der Urteilsbegründung. Das BAG bestätigte damit ein Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 18. Oktober 2000. Eine Übersicht aller News gibts hier. |
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