![]() << Zurück zur JOBBER-Startseite >> |
|
2002-02-20 17:31:18 Satire über Kollegen rechtfertigt KündigungFrankfurt/Main - Satirische Bemerkungen über Vorgesetzte oder Kollegen können auch dann eine Kündigung des Arbeitnehmers rechtfertigen, wenn sie in verschlüsselter Form vorgetragen wurden. Das geht aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt hervor (Az.: 1 Ca 3981/01). Die Richter erklärten damit die ordentliche Kündigung zweier Sachbearbeiter bei einem Kommunikationsunternehmen für zulässig. Sie hoben allerdings ausgesprochene fristlose Kündigungen auf. Die beiden Arbeitnehmer hatten ein Buch verfasst, in dem Kollegen und Vorgesetzte in anonymisierter Form teilweise erheblich beleidigt wurden. Laut Urteil rechtfertigt das Verhalten der Mitarbeiter zumindest deren ordentliche Kündigung. Eine Übersicht aller News gibts hier. |
<< Zurück zur JOBBER-Startseite >> |