![]() << Zurück zur JOBBER-Startseite >> |
|
2002-02-18 17:25:37 Fristlose Kündigung bei Konkurrenzarbeit rechtensFrankfurt/Main - Auch wenn ein Arbeitnehmer seiner Firma nur ein einziges Mal Konkurrenz macht, kann er fristlos entlassen werden. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt festgestellt. Die Richter wiesen damit die Kündigungsschutzklage eines Sachbearbeiters gegen ein Umzugs- und Transportunternehmen zurück (Az.: 15 Ca 7185/01). Der als Koordinator in dem Unternehmen tätige Arbeitnehmer hatte den Umzugsauftrag eines Kunden auf eigene Rechnung abgewickelt. Erst nachdem er überraschend krank geworden war und sich der Kunde an das Unternehmen wandte, kam die Konkurrenztätigkeit des Mitarbeiters ans Tageslicht. Laut Urteil kann selbst bei einem einmaligen Fall von der «völligen Zerstörung des Vertrauensverhältnisses» ausgegangen werden. Zu Lasten des Arbeitnehmers müsse berücksichtigt werden, dass er «seine Stellung als Arbeitnehmer aktiv dazu ausnutzte, einen Kunden des Unternehmens der von ihm betriebenen Konkurrenzfirma zuzuführen», heißt es im Urteil. Vor diesem Hintergrund habe die Firma das Arbeitsverhältnis auch ohne Abmahnung fristlos beenden dürfen. Eine Übersicht aller News gibts hier. |
<< Zurück zur JOBBER-Startseite >> |