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2002-02-12 11:39:29 Gerichtszeichner sind seltenKoblenz - Schon nach wenigen Strichen lässt sich Christoph Daum erkennen. Seit Oktober muss sich der ehemalige Bundesliga-Trainer (48) vor dem Landgericht Koblenz wegen mutmaßlichen Kokainerwerbs verantworten. Immer wieder skizziert die Gerichtszeichnerin Beate Musäus für Zeitungen und Fernsehsender sein Gesicht. Pressefotografen und TV- Kameraleute müssen während einer Hauptverhandlung die Hände in den Schoß legen, um einen Schauprozess mit Fensterreden zu vermeiden. Gerichtszeichner dürfen währenddessen ihren seltenen Beruf ausüben. Die genaue Zahl dieser Journalisten mit dem Zeichenstift in Deutschland ist unbekannt. Eine eigene Ausbildung dafür gebe es nicht, auch keinen bundesweiten Zusammenschluss, sagt die Hamburger Gerichtszeichnerin Christine Böer, die seit 20 Jahren im Geschäft ist. Ihre Koblenzer Kollegin Musäus (59) berichtet, sie sei in ihrer Stadt «die einzige Gerichtszeichnerin. Ich kenne auch keine andere». Zeitungsfotos würden «oft schon übersehen. Zeichnungen dagegen sind etwas Besonderes», ergänzt Musäus. Auch Böer vermutet, dass sich viele Menschen angesichts einer optischen Reizüberflutung der Medien «nach dem Verweilen sehnen» und eine einfühlsam entstandene Gerichtsskizze zu schätzen wüssten. Diese beschränke sich zudem auf das Wesentliche: «Zeichnen bedeutet vor allem Weglassen.» Leben kann in Deutschland wohl niemand von diesem Beruf mit Bleistift oder Buntstift, Tusche oder Aquarellfarben. Denn üblich sind eher niedrige drei- oder sogar nur zweistellige Euro-Honorare für eine veröffentlichte Prozess-Szene. Gerichtszeichner haben andere Motive. Böer sagt: «Ich bin eine leidenschaftliche Menschenbeobachterin.» Im Laufe ihrer langjährigen Arbeit sei sie fast schon eine Psychologin geworden. Ihre Berliner Kollegin Marina Prüfer (46) verspürt «das Interesse, sich dem Thema Gewalt zeichnerisch zuzuwenden. Zeichnen ist sehen lernen», betont sie. Beim Skizzieren der früheren DDR-Spitzenfunktionäre Erich Honecker, Erich Mielke und Egon Krenz im Gerichtssaal habe sie auch viel über die jüngste Geschichte gelernt. Die Angeklagten reagieren unterschiedlich auf Gerichtszeichner, die mal in den Zuschauerbänken, mal mit einer besonderen richterlichen Genehmigung weiter vorne sitzen. «Manche wollen gar nicht gezeichnet werden, während andere ganz wild darauf sind und sich über die Aufmerksamkeit freuen», erklärt Prüfer. Die gelernte Gebrauchsgrafikerin Musäus berichtet von «eher jüngeren Angeklagten, die von mir eine Zeichnung für ihre Zelle haben wollten». Einige hätten sie sogar schon um Tipps für eigenes Zeichnen gebeten. Gerichtszeichner müssen flott sein: Mancher Verhandlungstermin ist kurz, mancher Zeuge erscheint sogar nur für wenige Minuten im Gerichtssaal. Prüfer sagt: «Der Augenblick zählt. Was Sie einfangen, fangen Sie ein. Die Situation im Gericht kann man nicht wiederholen wie eine Szene bei der Theaterprobe.» Um so wichtiger sei sehr konzentriertes Arbeiten. Nur 10 bis 15 Minuten braucht die Medienpädagogin und gelernte Bauzeichnerin für ein Einzelporträt. Ihre Kollegin Böer rechnet für eine Szene mit jeweils einem Angeklagten, Richter und Verteidiger eine Stunde. «Manchmal zeichne ich aber auch etwas in wenigen Minuten, um es später in Ruhe auszuführen», ergänzt sie. Doch nicht jede Zeichnung eines Angeklagten darf auch veröffentlicht werden. Genau wie bei Pressefotos könne dieser auf das Recht am eigenen Bild pochen, erklärt der Rechtsanwalt Kurt Braun im nordrhein-westfälischen Olsberg. Eine «identifizierende Berichterstattung» sei auch mit dem Zeichenstift nur zulässig bei prominenten Angeklagten oder andernfalls bei schweren Straftaten wie zum Beispiel Mord, Totschlag und Geiselnahme. «Dabei kommt es aber immer auf den Einzelfall an», betont der Medienrecht-Experte. Eine Übersicht aller News gibts hier. |
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