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2002-02-08 16:07:32 Vier Tage zu früh in Urlaub: Fristlose Kündigung rechtensFrankfurt/Main - Ein eigenmächtiges «Vorziehen» des Urlaubsantritts kann bereits eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Darauf hat das Arbeitsgericht Frankfurt im Prozess zwischen einem Arbeitnehmer-Ehepaar und einem Reinigungsunternehmen hingewiesen. Wegen der langen Beschäftigungsdauer habe das Unternehmen in einem Vergleich allerdings der Umwandlung zur ordentlichen Kündigung zugestimmt, teilte der Gerichtsvorsitzende mit. Dem Ehepaar war ein dreiwöchiger Urlaub gewährt worden, der am Dienstag nach Pfingsten beginnen sollte. Gleichwohl erschienen die Eheleute bereits am Freitag vorher nicht mehr am Arbeitsplatz. Sie hatten zwischenzeitlich eine Reise nach Portugal angetreten, wo angeblich die Tochter plötzlich erkrankt sei. Wie der Vorsitzende Richter erklärte, erging die daraufhin ausgesprochene fristlose Kündigung zu Recht. Selbst wenn es sich wirklich um eine dringende familiäre Angelegenheit gehandelt hätte, wäre dem Ehepaar eine umgehende Benachrichtigung des Arbeitgebers zumutbar gewesen. Die Eheleute aber hätten nach ihrer Abreise keinerlei Nachricht hinterlassen und damit auch organisatorische Schwierigkeiten in der Firma verursacht. Eine Übersicht aller News gibts hier. |
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