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2002-02-08 11:19:44

Drohung mit Krankschreibung rechtfertigt Abmahnung



Frankfurt/Main - Die Drohung eines Arbeitnehmers, sich krank schreiben zu lassen, rechtfertigt auch bei tatsächlich vorliegenden Beschwerden arbeitsrechtliche Folgen. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt entschieden.

Die Richter wiesen damit die Klage einer Verwaltungsangestellten gegen ein Krankenhaus zurück und erklärten die gegen sie ergangene Abmahnung für zulässig. ( Aktenzeichen 7 Za 533/01). Die Angestellte hatte sich wegen schmerzhafter Gelenkbeschwerden während der Arbeitszeit regelmäßig Massagen verabreichen lassen. Wegen eines Personalengpasses wurde sie gebeten, die Massage auf einen Zeitpunkt außerhalb der Arbeitszeit zu verlegen. Daraufhin entgegnete die Mitarbeiterin, dass sie sich dann lieber gleich ganz krankschreiben lassen würde. Laut Urteil stellt ein solches Verhalten eine «Nötigung» da, die vom Arbeitgeber nicht hingenommen werden müsse. Arbeitnehmer hätten nicht das Recht, in der Firma Ihre Vorstellungen mit Hilfe von Drohungen durchzusetzen.


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